Die schwedische Justiz wird Werbung ausländischer Betreiber von Spielen in den Medien zulassen und setzt damit auch ein Ende der Diskriminierung, bei der die Betreiber die Opfer waren.
Künftig können die Betreiber von Onlinespielen ihre Werbung in Schweden abspielen, im direkten Wettbewerb mit der Einrichtung, im Besitz des Staatsmonopols, Svenska Spel.
Nach einem Berufungsverfahren haben sich die beiden schwedischen Zeitungen „Expressen“ und „Aftonbladet“ kürzlich dazu bekannt Werbung von Spielen zu akzeptieren und haben in der Europäischen Kommission unterstrichen, dass das schwedische Gesetz den freien Verkehr von Handel und Dienstleistungen bezüglich der Glücksspiele beeinträchtigt.
Das schwedische Berufungsgericht hat entschieden, dass die schwedischen Gesetze zu den Lotterien im Widerspruch mit einigen Artikeln der europäischen Gesetzgebung stehen.
Zur Erinnerung, die Europäische Kommission hat am 31. Januar dieses Jahres bereits eine Klage gegen Schweden wegen der nationalen Schutzbestimmungen im Sinne der ausländischen Betreiber von Glücksspielen geltend gemacht.
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