Das Kölner Gericht hat vor einer Woche das Verbot von Spielen im Internet bestätigt und daher auch Sportwetten in Deutschland. Der Buchmacher Bwin beantragte vergebens die Aufhebung dieses Verbots in Deutschland.
Bwin, der bereits die Autorisation zur Ausübung in verschiedenen Ländern besitzt, wollte sich auch in Deutschland behaupten. Der Buchmacher ist der Auffassung, dass das aktuelle Gesetz zu den Onlinespielen in Deutschland im Widerspruch zu den europäischen Gesetzen steht.
Allerdings gibt sich Bwin nicht geschlagen und gedenkt seinen Gerichtskampf gegen den deutschen Staat fortzuführen. Der Buchmacher will seinen Leistungen im Land nicht einzustellen und rechnet mit Bußgeldern, wenn er seine Aktivitäten fortsetzt.
Ein endgültiges Urteil zu diesem Fall wird voraussichtlich 2009 getroffen.
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