Zwei deutsche und österreichische Gerichte haben Bwin das Recht zuerkannt, legal zu agieren.

Die österreichische Rechtssprechung (Cour de Justice Commerciale de Vienne) sieht die Eingabe von Omnia Communication-Centers GmbH als unzulässig an. Durch den Antrag sollten Casino-Spiele und Poker-Turniere, angeboten durch den Online- Spieleanbieter Bwin, verboten werden .

Ausserdem wurde in Deutschland der Antrag des Staates Bayern, Bwin zu verbieten die Einsätze von bayrischen Bürger anzunehmen (aus dem Grund « technisch unmöglich, die Spieler auszufiltern ») vom Verwaltungsgericht in München zurückgewiesen.

Die Entscheidung der Gerichte ermöglicht Bwin, die Aktivitäten ganz legal weiterzuführen.